Schulbegleitung, Integrationshilfe, Eingliederungshilfe, Bundesteilhabegesetz
15.03.2024

Wir begleiten im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Schule oder Kita und sind auf Wunsch beim Unterricht dabei. Unsere Schulbegleiter haben eine entsprechende Qualifikation, um als I-Helfer unterstützen zu können. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger.